Kanzleiinhaber
Dr. Markus Berger ist Rechtsanwalt und berät Private und Unternehmen im Steuerrecht, schwergewichtig im Bereich der direkten Steuern und im allgemeinen Verwaltungsrecht. Er übernimmt die Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen vor Behörden und Gerichten.
Dr. Berger verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerrecht, im allgemeinen Verwaltungsrecht und insbesondere im öffentlichen Verfahrensrecht. Er berät Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Einkommens- und Vermögenssteuern sowie bei Immobilientransaktionen. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt die Vertretung in Steuerverfahren dar.
Dr. Berger ist nebenamtlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht (II. und III. öffentlich-rechtliche Abteilung), Co-Autor des Kommentars zum Aargauer Steuergesetz und Autor von Publikationen in Fachzeitschriften.
- Inhaber Steuerkanzlei Berger (seit 2024)
- Nebenamtlicher Bundesrichter an der II. und III. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts (seit 2017)
- Vollamtlicher Oberrichter (Verwaltungsgericht) im Kanton Aargau (2009 – 2023)
- Vollamtlicher Richter am Steuerrekursgericht des Kantons Zürich (2000 – 2009)
- Prokurist bei der Treuhand- & Revisions-AG Bern (1996 – 1999)
- Gerichtsschreiber am Schweizerischen Bundesgericht (II. öffentlich-rechtliche Abteilung; 1992 – 1996)
- Steuerberatungsabteilung der Arthur Andersen AG (1991 – 1992)
- Gerichtsschreiber am Schweizerischen Bundesgericht (I. öffentlich-rechtliche Abteilung; 1988– 1991)
- Obergericht Luzern: Anwaltszulassung (1988)
- Universität Fribourg: Dr. iur. (1988)
- Assisstent Lehrstuhl für internationales Privatrecht Universität Fribourg (1982 – 1987)
- Universität Fribourg: lic. iur. (1981)